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Grabablösung
Grabablösung
Sie haben keine Zeit mehr Ihr Grab zu pflegen und sich später um die Auflösung zu kümmern? Dann lösen Sie das Nutzungsrecht am Grab, ganz einfach an uns ab.
Wir übernehmen bis Ende der Nutzungsdauer bzw. Ruhefrist die Pflege und die anschließende Räumung Ihres Grabes. Dies hat den Vorteil, dass sie rechtlich nichts mehr mit dem Grab zu tun haben und alle Pflichten, die durch die Grabunterhaltung entstehen an uns übergehen. Die Friedhofsverwaltung schreibt Sie dann nicht mehr an, wegen mangelnder Pflege am Grab oder der Auflösung am Ende der Ruhezeit. Sie sind aus jeglicher Verantwortung entbunden. Rufen Sie uns gerne für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot an. Wir kümmern uns um alle Details mit Ihrer Friedhofsverwaltung.